perch MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG - ATO FTO FLUGSCHULE / FLUGAUSBILDUNG - BERECHTIGUNGEN / RATINGS - TMG - Touring Motor Glider Class Rating / Klassenberechtigung Reisemotorsegler
 

TMG - Touring Motor Glider Class Rating / Klassenberechtigung 

Der Reisemotorsegler ist für viele Piloten ein preisgünstiges Flugsportgerät zum Flugwandern. Einfach nur fliegen und die Seele baumeln lassen!

PPL(A) mit TMG-Klassenberechtigung

Unser zweisitziger SF25C-Touringmotorglider kann für die PPL(A) TMG-Schulung eingesetzt werden. 
Bei gleichem Theorieerfordernis kann die PPL(A)-Flugausbildung auch auf einem TMG (Reisemotorsegler), etwas preisgünstiger als bei der SEP-Ausbildung (Motorflugzeug), erfolgen.
Der Touring-Motorsegler erfüllt in heutigen Zeiten nach wie vor die Grundidee des einfachen, kostengünstigen Fliegens. 


TMG als Zusatzausbildung zur SEP-Klassenberechtigung nach EASA AMC1 FCL 700 ff.

Der Wanderflug - einfach das Fliegen genießen!Viele unserer Absolventen des PPL(A) nutzen auch die Möglichkeit zu einem geringen Aufpreis ab vorhandener SEP-Klassenberechtigung zusätzlich eine TMG-Klassenberechtigung zu erwerben.

Fliegen mit Motorseglern TMG

Die Klassenberechtigung TMG berechtigt Sie als Motorflugpiloten dazu, mit Motorseglern zu fliegen, welche als "Touring Motor Glider" zugelassen sind. Jedoch berechtigt das TMG-Rating nicht dazu, den Motor während des Fluges auszuschalten.

Die Voraussetzungen

Gültiger PPL(A), Medical Klasse 2, Flugfunkzeugnis 

Theoriekurs nach EASA mindestens 8 Stunden

  • Grundlagen des Fliegens (Erweiterungen für TMG)
  • Betriebliche Verfahren für TMG (normale Betriebsverfahren, Checklisten, Notverfahren)
  • Flugleistung und Flugplanung
  • allgemeine Flugzeugkunde (Erweiterungen für TMG)
  • Navigation (Besonderheiten bei miniimaler Drehzahl ohne Abstellen des Motors)

Erweiterung Umfang der praktische Ausbildung SEP auf TMG

Mindestens 3 Flugstunden und ca. 10-15 Landungen mit einem Fluglehrer, wenn die Flugerfahrung SEP Land mehr als 50 Stunden, davon 12 Stunden in den letzten 12 Monaten nachgewiesen wird. 

Praktische Ausbildung

Mit der praktischen Ausbildung darf erst nach Abschluss des Theoriekurses begonnen werden.
Die jeweils angeführten Gesamtstundenzahlen sind ein Minimum.
Unabhängig von der angegebenen Mindestanzahl Flugstunden oder Starts muss so lange trainiert werden, bis eindeutig erkennbar ist, dass der Bewerber Flüge auch unter erschwerten Bedingungen sicher durchführen kann und alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ablegung der Prüfung gegeben sind.

Befähigungsüberprüfung
Der Bewerber muss hierbei folgende Fähigkeiten nachweisen:

  • Führen des Flugzeuges innerhalb seiner Betriebsgrenzen; 
  • Ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen; 
  • Gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship); 
  • Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt; 
  • Kontrolle über das Flugzeug zu jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist. 

Praktische Prüfung |
Zeitlimit Die praktische Prüfung ist innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Flugausbildung abzulegen.  

Die praktische Prüfung umfasst alle Abschnitte und Elemente des "Protokolls der Prüfung/Befähigungsüberprüfung für Flugzeuge mit einem Piloten" durch einen für TMG anerkannten Flugprüfer.
Fragen Sie uns, wir machen Ihnen ein Angebot!

Verlängerung der Klassenberechtigung

Günstige TMG-Flugstunden können alleine oder wahlweise gemischt mit SEP-Flugstunden zur gemeinsamen Verlängerung der SEP-und TMG Berechtigung herangezogen werden.

 

 


Bei dringenden Rückfragen stehen wir Ihnen gerne via Kontaktformular oder telefonisch zur Verfügung.