Lizenzen / Licenses

VOM PRIVATPILOTEN BIS ZUM LINIENPILOTEN (VERKEHRSFLUGZEUGFÜHRER)

Eine Pilotenlizenz berechtigt Sie dazu, bestimmte Tätigkeiten auf Luftfahrzeugen auszuführen. Sei dies nun im Rahmen privater Hobbyfliegerei, gewerblicher Vercharterung oder im Liniendienst.


Es gibt 6 Lizenzstufen, die Sie auf Flächenflugzeugen erlangen können, wobei Sie die jeweils niedrigere Stufe benötigen um überhaupt aufstocken zu können:

  • LAPL(S) – Leichtflugzeuglizenz (Segelflug) / Light Aircraft Pilot License (Sailplanes)

Für private, nichtgewerbliche Flüge als verantwortlicher Pilot auf Segelflugzeugen. Limitiert auf Sichtflug auf Segelflugzeuge und Motorsegler und mit zunächst eingeschränkten Rechten in Bezug auf den Transport von Passagieren.*

  • SPL – Segelfluglizenz / Sailplane Pilot License

Für private und kommerzielle Flüge als verantwortlicher Pilot auf Segelflugzeugen. Limitiert auf Sichtflug auf Segelflugzeuge und Motorsegler und mit zunächst eingeschränkten Rechten in Bezug auf den Transport von Passagieren.*

  • LAPL(A) – Leichtflugzeuglizenz Motorflug / Light Aircraft Pilot License (Powered Planes)

Für private, nichtgewerbliche Flüge als verantwortlicher Pilot oder Copilot auf Motorflugzeugen. Limitiert auf Sichtflug auf Motorseglern und einmotorigen Flugzeugen mit maximal 2.000 kg und maximal 4 Personen an Bord.*

  • PPL(A) – Privatpilotenlizenz / Private Pilot License

Für private, nichtgewerbliche Flüge als verantwortlicher Pilot auf Motorflugzeugen. Erlaubt Sichtflug oder Instrumentenflug auf Motorseglern, ein- und mehrmotorigen Flugzeugen und einzelnen Typen.*

  • CPL(A) – Berufspilotenlizenz / Commercial Pilot License

Beinhaltet alle Rechte des PPL(A), sowie kommerziellen Einsatz als verantwortlicher Pilot oder Copilot auf Motorflugzeugen, z.B. im Charterbetrieb, Bannerschlepp, etc., sowie als Copilot auf Flugzeugen mit mehreren vorgeschriebenen Piloten. Erlaubt Sichtflug oder Instrumentenflug auf Motorseglern, ein- und mehrmotorigen Flugzeugen und einzelnen Typen, sofern die entsprechenden Berechtigungen vorliegen.*

  • ATPL(A) – Verkehrspilotenlizenz  / Airline Transport Pilot License - modulare Ausbildung

Die modulare Ausbildung kann neben einer beruflichen Tätigkeit erfolgen. Die Schritte hierzu sind:

PPL(A) – Privatpilotenlizenz, theoretische und praktische Prüfung,
Stundenaufbau und Erfahrung sammeln,
(NVFR) Erwerb der Nachtsichtflugberechtigung,
IFR – Instrumentenflugausbildung, theoretische und praktische Prüfung, Stundenaufbau und Erfahrung sammeln,
CPL – Berufspilotenausbildung, CR MEP – Klassenberechtigung mehrmotorige Luftfahrzeuge, theoretische und praktische Prüfung,
ATPL – Theorielehrgang und theoretische Prüfung.
Hinweis: Mit einer lediglich integrierten Ausbildung ist das selbstständige Fliegen (Voraussetzung PPL(A)) nicht möglich! 

Nachteile der integrierten Ausbildung


Bei CPL und ATPL-Ausbildung ist vor der Ausbildung von der ATO sicherzustellen, dass der Bewerber über ausreichende Kenntnisse in Englisch, Physik und Mathematik verfügt, die es ihm erleichtern, den Lehrgängen zu folgen.

Die EU-Lizenz wird in sämtlichen europäischen Mitgliedstaaten ohne weitere Formalitäten anerkannt.

Infolge dieser gegenseitigen Anerkennung von derartigen Lizenzen aus EU- Staaten werden Lizenzen, Berechtigungen, Zertifizierungen und Ermächtigungen, welche die Behörde des entsprechenden Mitgliedsstaates ausstellt, von den anderen Mitgliedsstaaten mit dem gleichen Status ohne Einschränkungen akzeptiert.

Konsequenz für Lizenzen von "Non-member-states", wie z.B. USA oder Kanada werden betreffend Anerkennung/Umschreibung vor allem auf der Stufe CPL/IR/ATPL mit so einschneidenden Regelungen versehen, dass diese Ausbildungswege in der Realität überaus hindernisreich sind. Eine Ausbildung im EU-Ausland kommt somit wesentlich teurer!

Wählen Sie die gewünschte Lizenzklasse, für die Sie sich interessieren und kontaktieren Sie uns für ein Angebot!