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PPL(A)-Kurs
sofort ab 2025 -
ATPL(A)-Kurs Nahunterricht
auf Anfrage 00 2025 -
TMG-Ausbildung PPL, SPL
sofort ab 2025 -
NR-Night Rating-Kurs
15 04 2025 -
MEP(A)-Land-Kurs
sofort ab 2025 -
SEP(sea)-Wasserflugkurs
02 03 2025 -
AFZ-Flugfunk-Kurs
00 02 2025 -
Instructor-Refresher FI
Frag ab 2025 -
CRI(SPA)-Kurs
Frag ab 2025 -
FI(A)-Fluglehrer-Kurs
Frag ab 2025 -
UPRT-Kurs
sofort ab 2025 -
Kunstflugberechtigung-Kurs
sofort ab 2025 -
Drohnen-Aufbaukurs A1/A3
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Berechtigungen / Ratings
Wenn Sie Ihre Grundlizenz erlangt haben, so enthält diese noch nicht alle Berechtigungen, die Sie eventuell zusätzlich gerne hätten oder benötigen.
ERWEITERUNGEN UND BERECHTIGUNGEN
Wollen Sie später einmal einen Berufs- oder gar Linienpilotenschein erwerben, so benötigen Sie zum Beispiel eine Instrumentenflug-Ausbildung. Vielleicht wollen Sie sich aber auch im Kunstflug präsentieren?
Bei uns erhalten Sie maßgeschneidert die Ausbildung, die Sie sich wünschen!
- AFZ/EFZ - Sprechfunkzeugnis / Radio License
Berechtigung zur Durchführung von Sprechfunk in Deutscher und/oder Englischer Sprache.
- NR - Nachstichtflug / Night Rating
Berechtigung für Flüge unter Sichtflugbedingungen bei Nacht.
- IR (A) - Instrumentenflug / Instrument Rating
Berechtigung für Flüge unter Instrumentenflugbedingungen bis zu einer Entscheidungshöhe von 200 ft oder darunter.
- Kunstflug / Aerobatics Rating
Berechtigung zur Durchführung von Kunstflügen auf Segelflugzeugen, Motorseglern und Motorflugzeugen.
- Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern / Sailplane and Banner Towing Rating
Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern mit Motorseglern oder Motorflugzeugen.
- Bergflug / Mountain Rating
Berechtigung zur Durchführung von Flügen mit Motorseglern oder Motorflugzeugen von und zu Geländen, für die die entsprechende von den Mitgliedstaaten bestimmte Behörde festgelegt hat, dass eine solche Berechtigung erforderlich ist.
Die Bergflugberechtigung kann für Ski und/oder Räder erlangt werden.
Dazu muss der Bewerber innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten einen Lehrgang mit theoretischem Unterricht und Flugausbildung bei einer ATO absolviert haben.
Nach Abschluss der Ausbildung muss der Bewerber eine praktische Prüfung bei einem zu diesem Zweck qualifizierten Prüfer absolvieren.
Die praktische Prüfung umfasst Folgendes:
– Eine mündliche Prüfung der theoretischen Kenntnisse;
– 6 Landungen auf mindestens 2 verschiedenen Geländen, für die festgelegt ist, dass eine Bergflugberechtigung erforderlich ist, und die nicht das Abflug-Gelände sind.
Die Gültigkeit für die Bergflugberechtigung gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten. Für die Verlängerung einer Bergflugberechtigung muss der Bewerber:
– mindestens 6 Berglandungen in den letzten 24 Monaten absolviert haben oder
– eine Befähigungsüberprüfung bestehen. Der Befähigungsüberprüfung muss den nachfolgenden Anforderungen gemäß Buchstabe c genügen.
- HPA - Hochleistungszeuge / High Performance Aircraft
Zusatzwissen zur Erlangung einer Musterberechtigung für technisch komplizierte Hochleistungflugzeuge. Dieser Kurs wird durch vorhandene ATPL(A) Theorie ersetzt.
- MCC - Zusammenarbeit der Flugbesatzung / Multi Crew Cooperation
KSA100 Knowledge, Skills & Attitude
Zusatzwissen zur Erlangung einer Musterberechtigung für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge mit mehreren Piloten. Dieser Kurs ist für fast alle Linienflugzeuge erforderlich.
Wählen Sie die gewünschte Berechtigung, für die Sie sich interessieren und kontaktieren Sie uns für ein Angebot!