Berechtigungen / Ratings

Wenn Sie Ihre Grundlizenz erlangt haben, so enthält diese noch nicht alle Berechtigungen, die Sie eventuell zusätzlich gerne hätten oder benötigen.


ERWEITERUNGEN UND BERECHTIGUNGEN

Wollen Sie später einmal einen Berufs- oder gar Linienpilotenschein erwerben, so benötigen Sie zum Beispiel eine Instrumentenflug-Ausbildung. Vielleicht wollen Sie sich aber auch im Kunstflug präsentieren?

Bei uns erhalten Sie maßgeschneidert die Ausbildung, die Sie sich wünschen!

  • AFZ/EFZ - Sprechfunkzeugnis / Radio License

Berechtigung zur Durchführung von Sprechfunk in Deutscher und/oder Englischer Sprache.

  • NR - Nachstichtflug / Night Rating

Berechtigung für Flüge unter Sichtflugbedingungen bei Nacht.

  • IR (A) - Instrumentenflug / Instrument Rating

Berechtigung für Flüge unter Instrumentenflugbedingungen bis zu einer Entscheidungshöhe von 200 ft oder darunter.

Berechtigung zur Durchführung von Kunstflügen auf Segelflugzeugen, Motorseglern und Motorflugzeugen.

  • Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern / Sailplane and Banner Towing Rating

                   

Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern mit Motorseglern oder Motorflugzeugen.

Berechtigung zur Durchführung von Flügen mit Motorseglern oder Motorflugzeugen von und zu Geländen, für die die entsprechende von den Mitgliedstaaten bestimmte Behörde festgelegt hat, dass eine solche Berechtigung erforderlich ist.

Die Bergflugberechtigung kann für Ski und/oder Räder erlangt werden. 

Dazu muss der Bewerber innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten einen Lehrgang mit theoretischem Unterricht und Flugausbildung bei einer ATO absolviert haben.
Nach Abschluss der Ausbildung muss der Bewerber eine praktische Prüfung bei einem zu diesem Zweck qualifizierten Prüfer absolvieren.
Die praktische Prüfung umfasst Folgendes:
– Eine mündliche Prüfung der theoretischen Kenntnisse;
– 6 Landungen auf mindestens 2 verschiedenen Geländen, für die festgelegt ist, dass eine Bergflugberechtigung erforderlich ist, und die nicht das Abflug-Gelände sind.

Die Gültigkeit für die Bergflugberechtigung gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten. Für die Verlängerung einer Bergflugberechtigung muss der Bewerber:
– mindestens 6 Berglandungen in den letzten 24 Monaten absolviert haben oder
– eine Befähigungsüberprüfung bestehen. Der Befähigungsüberprüfung muss den nachfolgenden Anforderungen gemäß Buchstabe c genügen.

  • HPA - Hochleistungszeuge / High Performance Aircraft

Zusatzwissen zur Erlangung einer Musterberechtigung für technisch komplizierte Hochleistungflugzeuge. Dieser Kurs wird durch vorhandene ATPL(A) Theorie ersetzt.

  • MCC - Zusammenarbeit der Flugbesatzung / Multi Crew Cooperation
    KSA100 Knowledge, Skills & Attitude

Zusatzwissen zur Erlangung einer Musterberechtigung für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge mit mehreren Piloten. Dieser Kurs ist für fast alle Linienflugzeuge erforderlich.

Wählen Sie die gewünschte Berechtigung, für die Sie sich interessieren und kontaktieren Sie uns für ein Angebot!


AFZ/EFZ - Radio Communication NR - Night Rating IR(A) - Instrument Rating Aerobatic Rating Banner and Sailplane Towing Rating HPA - High Performance Aircraft Course MCC - Multi Crew Coordination Course FI(A) - Flight Instructor Rating Airplane FI(S) - Flight Instructor Rating Sailplane CRI(SPA) - Class Rating Instructor Rating IRI(A) - Instrument Rating Instructor Rating STI(A) - Synthetic Training Instructor Rating MCCI(A) - Multi Crew Coordination Instructor Rating Instructor Refresher Courses